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   BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95   

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BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95 (https://dejure.org/1996,32690)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1996 - 6 AZR 464/95 (https://dejure.org/1996,32690)
BAG, Entscheidung vom 21. November 1996 - 6 AZR 464/95 (https://dejure.org/1996,32690)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), zulässig.

    Der Senat hat bereits in dem den Parteien bekannten Urteil vom 13. Juni 1996 (6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) im einzelnen ausgeführt, daß ein zweijähriges Fernstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fachrichtung der Pädagogik der intellektuell Geschädigten, das zum Abschluß als "Lehrer für intellektuell Geschädigte" führte, die Anforderungen der Fußnote 6 zur Besoldungsgruppe A 11 nicht erfüllt.

    Wie der Senat im einzelnen im Urteil vom 13. Juni 1996 (6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) ausgeführt hat, ist der tarifliche Anspruch auf Vergütung nach VergGr.

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) aufgegeben.

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    Darüber hinaus ist erforderlich, wie insbesondere in den letzten beiden Halbsätzen von Satz 2 zum Ausdruck kommt, daß sie in die Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O).

    Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O) und vom 28. September 1994 (4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes, Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    IV a BAT-O wurde durch die Benennung dieser Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag vom 1. Juli 1991 nicht begründet (vgl. BAG Urteil vom 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O) und vom 28. September 1994 (4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes, Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), zulässig.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), zulässig.
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 925/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    IV b Fallgruppe 4 der TdL-Richtlinien in der Fassung vom 23. Januar 1992 (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 925/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Sachsen, 24.05.1995 - 6 Sa 586/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in die Vergütungsgruppe "IV a BAT-O";

    Auszug aus BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Mai 1995 - 6 Sa 586/94 - aufgehoben.
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 688/10

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters Brand- und Zivilschutz

    Einen der Tarifautomatik des BAT-O entsprechenden Aufstieg bei Vorliegen bestimmter tariflich geregelter Voraussetzungen, etwa die Absolvierung einer bestimmten Bewährungszeit, kennt das Beamtenrecht nicht (st. Rspr., zB BAG 21. November 1996 - 6 AZR 464/95 - ZTR 1997, 176; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11; 12. März 2008 - 4 AZR 93/07 - Rn. 21, BAGE 126, 149) .
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 296/01

    Eingruppierung einer Lehrerin - Sonderpädagogische Fachkraft - pädagogische

    Dem Beklagten ist zwar zuzugeben, daß der Sechste und Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in zahlreichen Entscheidungen bezüglich mehrerer Fallgestaltungen die Vergleichbarkeit eines Fernstudiums mit dem zeitlich entsprechenden Direktstudium verneint haben (13. Juni 1996 - 6 AZR 925/94 - BAGE 83, 214 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 51; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45; 10. Juli 1996 - 4 AZR 593/94 - ZTR 1997, 79; 8. August 1996 - 6 AZR 230/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 55; 21. November 1996 - 6 AZR 444/95 - AP BAT-O § 11 Nr. 14; 21. November 1996 - 6 AZR 464/95 - ZTR 1997, 176; 19. Dezember 1996 - 6 AZR 595/95 - nv.; 17. Juli 1997 - 6 AZR 642/95 - nv.; 7. August 1997 - 6 AZR 689/95 - nv.; 7. August 1997 - 6 AZR 717/95 - nv.; 16. Oktober 1997 - 6 AZR 207/96 - nv.
  • BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 595/95

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in den Urteilen vom 26. September 1996 (- 6 AZR 261/95 - nicht veröffentlicht), vom 24. Oktober 1996 (- 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) und vom 21. November 1996 (- 6 AZR 464/95 - nicht veröffentlicht) bestätigt.
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 689/95
    Diese Rechtsprechung hat der Senat in den Urteilen vom 26. September 1996 (6 AZR 261/95 - nicht veröffentlicht), vom 24. Oktober 1996 (6 AZR 415/95 - AP Nr. 50 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer), vom 21. November 1996 (6 AZR 464/95 - nicht veröffentlicht) und vom 19. Dezember 1996 (6 AZR 595/95 - nicht veröffentlicht) bestätigt.
  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 642/95

    Anforderungen an die Eingruppierung eines Sonderschullehrers - Eingruppierung

    Soweit der Prozeßbevollmächtigte des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat Bedenken gegen die Rechtsprechung des Senats in bezug auf die Eingruppierung von Sonderschullehrern deshalb erhoben hat, weil sie dazu führe, daß nicht alle Studiengänge im Sonderschulbereich, wie z.B. der des Lehrers für intellektuell Geschädigte mit einem zweijährigen Fernstudium (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 464/95 - nicht veröffentlicht), zu einer vergütungsmäßigen Besserstellung führten, vermag der Senat dem keine Rechnung zu tragen.
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